Du bist Tandem Gleitschirmflieger, Tandem Fallschirmspringer oder Tandem Hängegleiter?
Du unternimmst auch Tandemflüge oder -sprünge mit Verwandten, Deinem Ehepartner oder Deinen Kindern und willst für den Fall der Fälle versichert sein?
Deckung für Angehörige und Familie in Tandem Haftpflicht-Versicherung? Wichtige Infos dazu gibt's bei uns!
Familie in Tandem Haftpflicht-Versicherung: Das Kleingedruckte
Studiert man die entsprechenden Versicherungsbedingungen von Halter- und Passagier-Haftpflichtversicherungen, so sorgen verschiedene Formulierung anfänglich gerne für Verwirrung. Hier als Beispiel jene unserer R+V Versicherung zum Thema "Ansprüche aus Schadenansprüchen Angehöriger"
Denn gemäß den zugrundeliegenden Luftfahrt-Haftpflichtversicherungs-Bedingungen "LUFT11A" Ausgabe Juli 2011
gelten gemäß Teil I, Ziff. 4, Punkt 11.a) folgende Ansprüche als ausgeschlossen:
Haftpflichtansprüche von Angehörigen des Versicherungsnehmers, soweit Leistungspflicht eines Sozialversicherungsträgers oder eines öffentlich rechtlichen Versorgungsträgers besteht, ferner wegen Sachschäden.
Verfolgt man die Diskussionen zu verschiedenen Luftfahrt-Haftpflicht Anbietern im Netz, so wird verständlich warum die Flugsport Community bei derartigen Formulierungen gerne ein wenig verwirrt ist.
ABER ACHTUNG: Man muss hier genau lesen!
Angehörige und Familie in Tandem Haftpflicht-Versicherung: So funktioniert die Deckung!
Denn umgekehrt bedeutet der oben zitierte Passus eben auch,
dass im Rahmen der Halter- und Passagier-Haftpflichtversicherung Haftpflichtansprüche wegen Personenschäden (nicht Sachschäden) von Angehörigen des Versicherungsnehmers, soweit sie nicht von Sozialversicherungsträgern oder öffentlich rechtlichen Versorgungsträgern ersetzt werden, gedeckt sind!
Das AIR&MORE Team hat sich diesen Sachverhalt für seine Kunden extra nochmal von der R+V Versicherung offiziell bestätigen lassen. Das diesbezügliche PDF kannst du hier einsehen oder gleich downloaden.
Verwandte und Familie in Tandem Haftpflicht-Versicherung: Wer gehört dazu?
Hier die Definition von "Angehörigen" seitens der R+V Versicherung:
Als Angehörige gelten die mit dem Versicherungsnehmer bei Schadeneintritt in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnergesetzes, oder vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind).
Wir hoffen das Rätsel hiermit ein für allemal gelöst zu haben!
Gibts noch Fragen? Dann kannst Du uns jederzeit gerne anrufen,
Dein AIR&MORE Team aus Tirol.