Hier findest Du Informationen zu Flugverbotszonen für Drohnen, auch No-Drone-Zones genannt, bzw. zu Drohnenkarten für Österreich. Mit dabei auch auch Neuigkeiten, warum nun gewisse Drohnen in Wien ohne Bewilligung erlaubt sind, obwohl es sich dort um ein Flugbeschränkungsgebiet handelt. Weiters findest Du hier Infos, warum man nun auch Drohnen unter 250 g in Flughafen Kontrollzonen leichter betreiben kann. Wir aktualisieren diesen Artikel laufend, um Dich auf dem neuesten Stand zu halten.
Übersicht:
- Flugverbotszonen für Drohnen - Stand 2023
- Austro Control stellt neues Drohnen Traffic Management für 2023 vor!
- Flugbeschränkungsgebiet Wien LO R 15 = keine Flugverbotszonen für Drohnen
- 2022 | LVR 2014-Novelle: Drohnen unter 250 Gramm ohne Bewilligung in Wien erlaubt!
- Bewilligungspflichtige Drohnen Einsätze in Wien, das sagt die Austro Control
- Drohnen in anderen Flugbeschränkungsgebieten: Rheindelta, Neusiedler-See, Seibersdorf
- 2022: Drohnen unter 250 Gramm in Flughafen Kontrollzonen ohne Freigabe erlaubt
- Drohnen ab 250 g in Kontrollzonen der Flughäfen Wien, Salzburg, Linz, Graz, Klagenfurt & Innsbruck nur mit telefonischer Freigabe
- Unkontrollierte Flugplätze: In 2,5 km Umkreis Flugverbot für Drohnen während Betriebszeiten
- Kontrollzone Innsbruck = keine Flugverbotszone für Drohnen
- Welche Strafen drohen bei Drohnen Einsätzen in Flugverbotszonen?
- Drohnen App: alle No-Drone-Zones in der Hosentasche!
- Drohnenkarte des Öamtc: Desktopversion
- Nützliche Links
- Flugverbotszonen Drohnen – FAQs