Mit Inkrafttreten der EU Drohnenverordnung besteht für die Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) die Pflicht zur Drohnen Registrierung. Dabei muss man in der Open bzw. offenen Drohnen Kategorie nicht die jeweilige Drohne registrieren. Genau genommen handelt es sich um ein behördliches Registrieren des Drohnen Betreibers als Person oder als Firma. Dieser Halter einer Drohne (UAS Operator) wiederum muss nicht unbedingt dieselbe Person sein wie der Drohnen Pilot. Wie man nun die Anmeldung als Drohnen Betreiber bei der österreichischen Luftfahrtbehörde (Austro Control) richtig macht, erfährst Du in diesem Beitrag ...
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