Wer eine Drohne in den Urlaub mitnimmt, sollte ein paar wichtige Grundsätze beachten. Und dies nicht nur beim Transport im Flugzeug. Denn egal, ob man nun sein UAS nach Italien, nach Kroatien oder z. B. nach Griechenland mitnimmt: bei Reisen ins Ausland mit Drohne sollte man sich auf unterschiedliche Gesetzliche Regelungen in der jeweiligen Urlaubsdestinationen einstellen. Zwar hat hier die EU Drohnenverordnung innerhalb Europas für eine wichtige Harmonisierung gesorgt, wo aber z. B. genau welche Flugverbotszonen für Drohnen bestehen, regelt nach wie vor jeder EU Mitgliedstaat individuell.
Dieser Beitrag zum Reisen mit Drohnen wird von uns laufend erweitert. Solltest auch Du nützliche Informationen und Erfahrungen zum Thema Drohnen im Urlaub für uns haben, so kannst Du diese uns gerne hier mitteilen >
Drohne mit ins Ausland? Andere Länder andere Gesetze!
Unabhängig davon, ob man seine Drohne mit in den Urlaub nimmt oder eine kurze Reise mit dem UAS ins Ausland tätigt: auch wenn man sich mit seinem Copter auch nur in das EU Ausland bewegt, kann es leicht sein, dass genau dort andere Regeln beim Betrieb von Drohnen gelten als wie vielleicht im Herkunftsland. Wer diese Vorschriften missachtet, muss mitunter mit empfindlichen Strafen der dort zuständigen Behörden rechnen.