Hier erfahren Sie, welche Luftfahrthaftpflicht Versicherungssumme wirklich Sinn macht. Ob nun als Drohnenflieger oder Pilot von Luftsport-Geräten: warum es nicht immer ratsam ist, bei der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung zu sparen!
Aus dem Inhalt:
- Wozu brauchen Piloten Haftpflicht Versicherungen?
- Warum spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherungen für Piloten?
- Luftfahrthaftpflicht Versicherungssumme: Wieviel braucht man wirklich?
- Falsche Luftfahrthaftpflicht Versicherungssumme: Was kann passieren?
1. Wozu brauchen Piloten Haftpflicht Versicherungen?
Starten wir zuerst mit Grundlegendem:
Ganz egal ob Du virtuell mit einem Multicopter oder leibhaftig selbst mit einem Gleitschirm abhebst: Du nimmst in jedem Fall ein sogenanntes Luftfahrzeug in Betrieb und giltst somit als Pilot des selbigen. Und wie das nun mal so ist: Luftfahrzeuge bzw. deren Piloten können vom Himmel fallen und nicht zuletzt dadurch Schäden verursachen. Schäden an sich selbst oder an anderen. Schäden, die von kleineren Sachschäden bis hin zu schwerwiegenden Personenschäden reichen. So ist es nur logisch, dass Piloten immer eine aufrechte Haftpflichtversicherung vorweisen können müssen. Über diese ist, je nach gesetzlicher Regelung des jeweiligen Landes, entweder der Pilot selbst oder eben das konkrete Luftfahrzeug versichert. Wir sprechen somit vom Bereich der sogenannten Pflicht-Versicherungen. Diese regulieren zum Einen begründete Ansprüche von Geschädigten. Sie sind aber auch dazu da, unbegründete Ansprüche Dritter abzuwehren - so jedenfalls klingt das im branchenüblichen Fachjargon, der sich gerade in Laienkreisen großer Beliebtheit erfreut 😉
2. Warum spezielle spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherungen für Piloten?
Eine Haftpflichtversicherung sein Eigen zu nennen ist eine gute Sache, was wohl jedem einleuchten dürfte - so weit so gut. Doch an diesem Punkt sei auch einzurechnen, dass der Otto Normalverbraucher von heute nur allzu gerne auf Sparsamkeit bedacht ist. Ein Umstand, der für sich noch nichts Verwerfliches an sich hat, ganz im Gegenteil. Doch laufen hier viele Flugsportler und Copter Piloten Gefahr, einem verheerenden Irrtum aufzusitzen. Denn, Luftfahrzeuge und der Flugsport generell sind in handelsüblichen privaten Haftpflichtversicherungen nicht versicherbar! Auch nicht, wenn diese in Kombination mit einer Hausrats- bzw. Haushaltsversicherung abgeschlossen werden. Und auch nicht, wenn der Vertreter beteuert, dass das geliebte Hobby "eh" schon in der bestehenden Police gedeckt sein müsste.
Luftfahrzeug (LFZ) und unbemanntes Luftfahrzeug (uLFZ)
Denn wie wir oben besprochen haben, gehören Gleitschirme oder auch Flugdrohnen nun mal zur Familien der Luftfahrzeuge. Die einen nennt man bemannte- die anderen unbemannte Luftfahrzeuge (uLFZ oder engl. UAV für Unmanned Aerial Vehicle bzw. UAS für Unmanned Aerial System). Wie nun auch immer: Was in jedem Fall hervorsticht ist der Terminus Luft-Fahrzeug (LFZ). Und als Luft-Fahrzeuge unterliegen Luftsportgeräte und Copter dem LFG, sprich dem Luftfahrtgesetz. Vergleichbar hierzu der Begriff des Kraft-Fahrzeugs (KFZ). Und wer wohl käme auf die Idee, sein Kraftfahrzeug (also seinen PKW) über die Haushaltsversicherung zu versichern? Wohl niemand.
Somit gilt: Luftfahrzeuge und deren Piloten brauchen eigene Luftfahrt-Haftpflichtversicherungen bzw. Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherungen!
Alles andere hält den gesetzlichen Regelungen im Luftfahrtgesetz nicht stand. Zudem weisen Luftfahrt-Haftpflichtversicherungen neben eigenen Luftfahrthaftpflicht-Versicherungs-Bedingungen auch sogenannte Sonderziehungsrechte aus. Diese mit SZR abgekürzte Kennzahl wird in der Police festgehalten (z. B. 750.000 SZR) und steht für eine, vom Internationalen Währungsfonds festgelegte Währung. Diese wurde dazu eingeführt, potentielle Schwankungen zwischen einzelnen nationalen Währungen (z. B. zwischen dem Euro und dem Schweizer Franken) auszugleichen. Und wie wir wissen, sind Währungen nur mehr oder weniger stabil - eine adäquate Geldleistung für Geschädigte aus anderen Ländern muss aber dennoch gewährleistet bleiben.
Somit gilt: Luftfahrthaftpflicht Versicherungen beinhalten immer Sonderziehungsrechte (SZR)
Zusammenfassend kann man festhalten, dass nur Versicherungen mit einer sogenannten Luftfahrt-Lizenz Fluggeräte und Luftfahrzeuge versichern können. Wer hier auf Nummer sicher gehen will, sollte sich dies bei Angebotseinholung vom entsprechenden Anbieter bestätigen lassen.
3. Luftfahrthaftpflicht Versicherungssumme: Wieviel braucht man wirklich?
Im Folgenden wollen wir nun der eigentlichen Kernthematik auf den Zahn fühlen. Denn auch wenn man endlich eine gesetzeskonforme Luftfahrt-Haftpflichtversicherung gefunden hat, stellt sich immer noch folgende Frage: Welche Luftfahrthaftpflicht Versicherungssumme ist wirklich sinnvoll? Denn, je mehr Leistung, desto höher ist schließlich die zu bezahlende Prämie.
Welche Luftfahrthaftpflicht Versicherungssumme? Hier die vereinfachte Version:
Denken wir dabei wieder an den obigen Vergleich: ein Auto ist ein Kraftfahrzeug (KFZ) eine Drohne oder ein Flugdrachen sind Luftfahrzeuge (LFZ). Lohnend auch ein Blick in die eigene KFZ Haftpflicht Police. Schließlich weisen gängige PKW Haftpflichtverträge heutzutage zumindest € 10 Mio., zumeist aber € 15 Mio. oder € 20 Mio. Versicherungssumme aus. Hier sei schon mal festgehalten, dass die jeweiligen Deckungssummen in den letzten Jahren massiv gestiegen sind. Die Gründe dafür werden wir noch weiter unten besprechen. Fest steht aber, dass man Kraftfahrzeuge heutzutage in keinem Land Europas mehr mit € 1 Mio. Deckungssumme versichern kann. Umgelegt auf Fahrzeuge zu Luft, also auf Luftfahrzeuge stellt sich da die berechtigte Frage, ob es sinnvoll sein kann, sich hier auf die gesetzliche Mindestsumme zu beschränken?
Unsere Antwort hier schon mal vorab:
NEIN - wer bei seiner Luftfahrzeughaftpflicht Versicherungssumme spart, spart am falschen Ende!
Anbieter von Luftfahrt Haftpflichtversicherungen führen zwar immer die Minimumvariante in ihren Tarifen an, ein seriöser Anbieter empfiehlt aber immer höhere Versicherungssummen. Denn warum sollte man eine Drohne (also ein uLFZ) mit € 1 Mio. Deckungssumme versichern und sein Auto (KFZ) auf € 20 Mio.? Kann denn ein Gleitschirm nicht auch eine Windschutzscheibe verdecken? Kann eine herabfallende Drohne keine Karambolage auslösen?
Los Angeles 2018:
Beinahe Drohnen-Kollision mit einem Hubschrauber
Der Zwischenfall wird derzeit von der amerikanischen Luftfahrtbehörde untersucht. Im Video erkennt man, wie rasch sich der am Anfang nur als kleiner Punkt wahrnehmbare Helikopter nähert und beinahe mit der Drohne kollidiert. (Quelle: oeamtc.at)
Warum eine höhere Luftfahrthaftpflicht Versicherungssumme? Hier im Detail:
Generell wollen wir nochmals festhalten, dass die sogenannten "Aufwendungen pro Schaden" für Haftpflichtversicherungen in jüngerer Zeit konsequent angestiegen sind. Man ist zwar noch nicht so weit zu behaupten, dass wir uns amerikanischen Verhältnissen nähern, dennoch besteht hier aber eine ungebrochene Tendenz nach oben. Hier einige Gründe, warum einerseits die Forderungen gegenüber den Versicherungen steigen und warum folglich jedem Piloten höhere Deckungssummen anzuraten sind:
- Mit einem Mehr an gesetzlichen Regulativen kommt es in vielen Bereichen zu stetigen Haftungsverschärfungen. Damit einhergehend auch ein Mehr an Schadenersatz-Forderungen. Der Luftfahrt- und Luftsportsektor bildet hier keine Ausnahme, ist dieser doch für seinen zunehmenden Regulierungsbedarf bekannt.
- Der mündige Konsument von heute nimmt mitunter schneller juridische Hilfe in Anspruch als vielleicht noch früher. Sprich viele Geschädigte haben heutzutage eine eigene Rechtsschutzversicherung und setzten diese zur Wahrung ihrer Ansprüche dann (ganz zu Recht!) auch ein. Die Aufgabe von Anwälten besteht darin, für den Geschädigten das Maximale herauszuholen. Dafür werden sie schließlich bezahlt. Gut für den Geschädigten, weniger gut für den Piloten!
- Die Gerichts- und Anwaltskosten sind in den letzten Jahren nach oben geklettert. Gerade in Österreich gelten diese als erschreckend hoch. Ein Umstand den man bei mitunter jahrelangen Prozessen auch in die Wahl der Deckungssumme einrechnen sollte.
Höherer medizinischer Standard - höhere Luftfahrthaftpflicht Versicherungssumme!
Die oben genannten und andere Gründe erklären nicht nur die Zunahme der Anzahl an Schadenersatz Forderungen. Sie deuten auch an, warum schlicht und einfach mehr gefordert wird. Einen gewichtigen Faktor für diese Steigerung wollen wir aber gesondert hervorheben. Gemeint ist unser immer höherer Standard in der medizinischen Versorgung, Rehabilitation und Gesundheit generell - ein absolut begrüßenswerter Umstand! Wird es dadurch doch möglich, dass Unfälle mit Personenschäden immer seltener tödlich ausgehen und das Überleben von Betroffenen statistisch wahrscheinlicher wird. Ausschlaggebend ist hierbei die immer schnellere Verfügbarkeit lebensrettender Maßnahmen und vor allem auch die immer effizientere klinische Nachbehandlung. Glückliche Umstände also, die sich natürlich auch auf das Versicherungswesen auswirken. Denn,
- Todesfälle verursachen im Haftpflichtbereich geringere Kosten als Invaliditätsfälle.
- Sprich: Es steigt nicht nur die Anzahl an Überlebenden, sondern auch die jeweiligen Summen, die zu deren Entschädigung notwendig sind, klettern noch oben.
Fazit:
Es steigt die Zahl der Unfallopfer, die mit schweren körperlichen Schäden überleben und Dauerfolgen davontragen. Dauerfolgen, welche sowohl in der akuten Versorgung als auch im späteren Verlauf vielfältige und komplexe Behandlungsmaßnahmen erfordern. Damit verbunden nun ein wesentlich höherer Entschädigungsaufwand für die Versicherung, was wiederum höhere Versicherungssummen als vielleicht noch vor 15 Jahren erfordert. Und das sollte jeder Pilot auch bei der Wahl seiner Luftfahrthaftpflicht Versicherungssumme beherzigen.
Welche Parameter gelten beim Schadenersatz?
Hier sei anzumerken, dass es schon innerhalb Europas große Unterschiede in der Ermittlung von Schadenersatzansprüchen infolge von Personenschäden gibt. So fließen je nachdem ob Todesfall oder schwere Verletzung, da mehr der materielle Schadenersatz und dort mehr der immaterielle Schadenersatz in die Berechnungen ein. Berücksichtigt der materielle Schadenersatz noch Parameter wie das letzte Einkommen und die Erwerbsfähigkeit des/der Betroffenen, so kommen beim Immateriellen Schadenersatz mitunter sehr vielfältige Faktoren zum Tragen:
- Die physische Belastung der verletzten Person in all' ihren Ausprägungen
- Ihre psychische Belastung (Posttraumatischer Stress, etc.)
- Ästhetische Schäden (Narben, Zahnverlust, etc.)
- Mögliche Beeinträchtigungen des Sexual- und Beziehungslebens
- Eine evtl. eingeschränkte Möglichkeit zur Familiengründung aufgrund eines Handicaps
- u. v. m.
Schmerzensgeld
Die oben angegebenen Faktoren fallen im englischen Sprachraum unter den Begriff "pain and suffering" und umschreiben damit sogenannte Nichtvermögensschäden. In deutschsprachigen Landen werden derartige Forderungen unter dem Begriff Schmerzensgeld subsumiert. Bei der Bezifferung des Schmerzensgeldes hat das Gericht die Schwere der Verletzungen, das Alter des Opfers, die Schmerzintensität und alle anderen Umstände (!) zu berücksichtigen, die sich auf die Gesamtschadenshöhe auswirken können. Bei schweren Fällen kann schon alleine das gewährte Schmerzensgeld einen Betrag von EUR 500.000 - EUR 600.000 erreichen, wobei auch Schmerzensgeld-Renten mit Indexierung (!) zugesprochen werden können.
Somit liefert alleine schon das Schmerzensgeld gute Gründe, sich bei der Luftfahrthaftpflicht Versicherungssumme nicht mit dem gesetzlichen Minimum (z. B. € 1 Mio.) zu begnügen!
Reha- und Pflegekosten
Werden mögliche Kosten für Rehabilitation oder für die Pflege des/der Betroffenen ermittelt, so spricht man wieder von materiellen, also monetären Kosten. Hier sei angemerkt, dass vor allem die Kosten der Pflege durch Dritte die Entschädigungssumme in beträchtlichem Maß beeinflussen. Dies auch dann, wenn jene auch je nach Land teils sehr unterschiedlich ausfallen können.
Betreffend die Kosten in Sachen Rehabilitation, so sind bei deren Bemessung sämtliche Aspekte eines möglichen Bedarfs zu prüfen. Sprich hier erfolgt eine Bewertung nach Maßstäben der bestmöglichen Rehabilitation! Gemeint sind dabei nicht nur die Kosten für Maßnahmen im Hinblick auf die
- körperliche Wiederherstellung,
- sondern auch bezüglich der Wiedereingliederung in die Gesellschaft
- und den Arbeitsprozess.
Summa summarum also wieder berechtigte Kosten, die sich schnell mit einem sechsstelligen Betrag auf die gewählte Luftfahrthaftpflicht Versicherungssumme zu Buche schlagen können. Dabei sei hier noch Folgendes hervorgehoben: Bei zukünftigen Pflegeleistungen besteht vermehrt die Möglichkeit, die gesamte Belastung im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung dem Verursacher aufzubürden!
Versorgung von Hinterbliebenen und Angehörigen
Auch wenn die Zahl der Todesfälle durch Fremdverschulden zurückgegangen ist, sind dennoch die jeweiligen Schadenersatzforderungen in derartigen Fällen gestiegen. Und auch hier gibt es wieder beträchtliche Unterscheide zwischen den einzelnen Ländern. Was aber in jedem Fall bleibt ist u. a. die Bemessung des Unterhaltsbedarfs der Hinterbliebenen. Und in Deutschland endet dieser Anspruch nicht mit der Volljährigkeit, sondern schließt darüber hinaus auch die Zeit von Ausbildung und Studium ein! In Italien treffen wir hier wieder auf eine größere Gewichtung des immateriellen Schadens bei Tod eines Familienmitglieds. Das wiederum kann enorme Schmerzensgeldforderungen bei Hinterbliebenen (infolge von Traumatisierung, etc.) nach sich ziehen. Sechsstellige Beträge sind auch hier keine Seltenheit. Auf anfallende Bestattungskosten und Ähnliches wollen wir aus Platzgründen hier nicht extra eingehen.
Auch nicht gesondert eingehen wollen wir auf
- Verfahrenskosten,
- Gutachterkosten,
- oder mögliche Forderungen von Sozialversicherungsträgern
- und und und ...
... deshalb sichert eine höhere Luftfahrthaftpflicht Versicherungssumme die eigene Existenz
Denn der Schutz durch eine Pauschal Versicherungssumme von lediglich € 1 Mio. kann aus oben genannten Gründen schnell aufgebraucht sein. Und dann steht auch die eigene finanzielle Existenz nur allzu schnell auf dem Spiel. Deshalb empfehlen wir in allen unsere Tarifen für Flugsportler und Drohnen Piloten eine Luftfahrthaftpflicht Versicherungssumme von zumindest € 3 Mio. oder höher!
4. Falsche Luftfahrthaftpflicht Versicherungssumme: Was kann passieren?
Das hätte buchstäblich ins Auge gehen können!
Hier nun ein Beispiel aus der Praxis, welches haarscharf Realität geworden wäre - zum Glück nur haarscharf:
Ein Drohnen-Filmer startet im alpinen Gebiet, um Bilder für die Tourismuswirtschaft zu erstellen. Nach wenigen Minuten verliert sein Multicopter den Funkkontakt zum Controller und ist nicht mehr steuerbar. Der Oktocopter stürzt daraufhin geradewegs in Richtung Parkplatz des örtlichen Seilbahnbetreibers. Dort verlässt gerade eine englische Touristengruppe ihren Reisebus und es kommt schließlich zum Worst Case: Die fünf Kilogramm schwere Kameradrohne stürzt direkt auf die sich bildende Menschentraube - und das noch dazu mit voll laufenden Rotoren.
Drohnen Crash mit Folgeschäden
Als Folge des Drohnen Aufschlags zieht sich ein Feriengast erhebliche Kopfverletzungen zu. Andere Gäste des britischen Reiseveranstalters erleiden Schnittverletzungen Bereich des Gesichts, wobei eine Urlauberin am rechten Auge verletzt wird. Die zuständige Leitstelle der Rettung schickt unverzüglich einen Christophorus Notarzt-Hubschrauber des ÖAMTC, der einen der Urlauber direkt ins zuständige Landeskrankenhaus transportiert. In diesem erfolgt unverzüglich eine Notoperation, da Verdacht auf ein Schädelhirn-Trauma besteht. Ein Verdacht der sich hinterher leider erhärtet.
Leider kann hier trotz unmittelbarer Intervention und modernster Therapie Programme eine bleibende Beeinträchtigung nicht abgewendet werden. Eine andere Urlauberin leidet anschließend an einer um dreißig Prozent reduzierten Sehfähigkeit am rechten Auge. Andere wiederum klagen über bleibende Narben im Gesicht, sprich über ästhetische Schäden. Der Geschädigte mit Schädelhirn-Trauma berichtet überdies von Minderungen seiner Konzentrationsfähigkeit und Probleme mit seinem Kurzzeitgedächtnis.
Ergo: Ausgelöst durch den Drohnen Absturz erleiden zwei Personen einen teilweisen bis gänzlichen Verlust ihrer Erwerbsfähigkeit. Ihre finanzielle Existenz ist dadurch bedroht. Neben diesen machen aber auch die übrigen Geschädigten ihre Ansprüche gegenüber dem Drohnen Piloten geltend. Ein Anwaltsbüro aus London hat bereits Klage eingereicht.
Schadenersatz-Forderungen: Eine Million ist schnell verbraucht!
Dass der obige Fall einen ganzen Rattenschwanz an Forderungen gegenüber dem Piloten nach sich ziehen kann, versteht sich von selbst:
Bergungskosten, Anwalts- und Gerichtskosten, Kosten für Rehabilitation und Wiedereingliederung in den Beruf, Forderungen aufgrund des Pflegebedarfs, Entschädigungen für ästhetische Schäden, Rentenleistungen mit Indexierung, und und und ...
Man muss nun kein Rechengenie sein, um abzuschätzen, dass eine Million Versicherungssumme hier nicht auslangen wird. Und nicht zuletzt geht es auch um die finanzielle Existenz des Piloten.
Also:
Wer hier geizt, spart wirklich am falschen Ende. Wer aber höhere Versicherungssummen wählt, tut sich und anderen etwas Gutes!
Bei Fragen kannst Du uns gerne kontaktieren,
Dein AIR&MORE Team!
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