Auf Grund des enormen Andrangs dauert ein Zulassungsverfahren bei der Austro Control aktuell zwischen 1-3 Monate. Um diese Zeitspanne bis zur Erteilung der behördlichen Ordnungszahl sinnvoll zu überbrücken, empfiehlt AIR&MORE die exklusive “Hobby-Zwischendeckung”.
Das Gerät kann währenddessen bereits unentgeltlich und nicht gewerblich im Freizeitbereich in Betrieb gehen. Die Nutzung von Drohne und Kamera dient auschließlich zum Zweck des Fluges selbst (z. B. Test- und Trainingsflüge). Es erfolgen noch keine Foto- oder Filmaufnahmen. Der maximale Flugradius beschränkt sich auf 500 Meter bei direkter, ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung. Während der Hobby-Zwischendeckung gelten die gesetzlichen Bestimmungen für Flugmodelle: § 24c Luftfahrtgesetz (LFG).
In unserem Antragsformular (Variante MIT Genehmigung durch die Austro Control) können sie die Hobby-Zwischendeckung ohne Aufschlag(!) und bequem via Mausklick aktivieren: "Ja, ich möchte eine Hobby-Zwischendeckung".
Diese startet mit dem Antragseingang bei uns bzw. mit dem gewünschten Versicherungsbeginn.
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Ohne Hobby-Zwischendeckung darf das unbemannte Luftfahrzeug ausschließlich ab Ausstellung der Austro Control Ordnungszahl in Betrieb genommen werden!