Ein Absturz oder eine Bruchlandung verlangen oft nach rascher Hilfe aus der Luft. Österreich verfügt über ein sehr gut ausgebautes Netz bei der Hubschrauberbergung. Speziell Tirol liegt hier mit den Christophorus Hubschraubern und weiteren Anbietern weltweit an der Spitze.
Sicherheit kostet: Ein Hubschrauber-Einsatz verursacht Kosten von mehreren tausend Euro (mindestens € 70 pro Minute). Bei Freizeitunfällen bleibt der oder die Betroffene meist selbst auf diesen Kosten sitzen.
ORF-Ausstrahlung "Volksanwalt – Gleiches Recht für alle" vom 16.12.2006
Volksanwalt Dr. Peter Kostelka
Hubschrauberbergung nach Bergunfällen: Wer hat zu zahlen? (Quelle: www.volksanw.gv.at)
"...als erstes Beispiel schilderte Kostelka den Fall einer Verkäuferin, die sich beim Wandern am Schneeberg den Knöchel gebrochen und Seitenbänder gerissen hatte und mit dem Hubschrauber abtransportiert wurde, was ungeahnte finanzielle Folgen haben sollte.
Einer kaum bekannten Bestimmung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) zufolge besteht nämlich bei Sport- und Touristikunfällen am >Berg kein Anspruch der Refundierung der Bergungs- und Rettungskosten (ins Tal) durch die Sozialversicherung.
Die Folge:
Dem Unfallopfer wurden für den Hubschraubereinsatz von dessen Betreiber, dem ÖAMTC, zunächst stattliche € 3.327 in Rechnung gestellt. Die Wr. Gebietskrankenkasse lehnte einen pauschalen Kostenzuschuss für den Flugrettungstransport vom Tal ins Spital Transport mit dem Argument ab, dass der Hubschraubereinsatz zwar zur Bergung der Patientin sinnvoll, aber - wie sich erst nachträglich herausgestellt hatte - medizinisch nicht notwendig gewesen wäre, da angesichts der Verletzung keine Lebensgefahr bestanden hat. Faktum ist, dass die Verunglückte auf Grund er Schwere der Verletzung insgesamt 11 Tage im Krankenhaus zubringen musste und anschließend längere Zeit arbeitsunfähig war.
Da es aber einem Verletzten nicht zugemutet werden könne, im Schock des Unfalls sowohl den Grad der Verletzung als auch die geeignetste Form der Bergung zu bestimmen, forderte Kostelka vehement, bei der medizinischen Beurteilung von Bergunfällen immer auf die Vor-Ort-Situation zum Zeitpunkt des Zwischenfalls abzustellen. Darüber hinaus gebe es private Versicherungen, die die Kosten für einen nach einem Unfall erforderlichen Hubschraubereinsatz bereits gegen eine relativ geringe Jahresprämie abdecken würden.