Als "Unfall" gilt ein Ereignis, welches
- Plötzlich
- Unabhängig vom Willen des Betroffenen
- Von außen her mechanisch oder chemisch auf diesen einwirkend
- Ihm körperlichen Schaden zufügt
- oder den Tod verursacht.
Hinzuzurechnen seien auch Blitzschläge, Kinderlähmung, Zeckenbisse mit Folgen, Tollwut und Wundstarrkrampf (sofern durch einen Unfall verursacht) sowie die Schäden an privaten Passagieren bei Flugzeugunglücken. Auch ein Herzinfarkt, welcher im Zuge eines Unfalles auftritt gilt als versichert.