Mini Drohnen können einerseits als Flugmodelle oder unbemannte Luftfahrzeuge (uLFZ) abheben, oder sie werden als sogenannte "unbemannte Geräte" nach Paragraph 24d LFG in Betrieb genommen. Wie man Mini Drohnen auch für gewerbliche Aufnahmen OHNE Austro Control Drohnenbewilligung verwenden kann, erfahren Sie in unserem Mini Drohnen Blog.
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