Bitte übermitteln Sie uns den Austro Control Bescheid mitsamt darin ausgewiesener Ordnungszahl zeitnah per eMail an mail@airandmore.at oder per Fax an +43 512 219921-2323. Die Deckung als “unbemanntes Luftfahrzeug” (uLFZ) gemäß § 24f LFG (mit Austro Control Zulassung) tritt mit Eingang des Bescheides bei uns in Kraft. Die Versicherungspolizze mit ausgewiesener Austro Control Ordnungszahl erhalten Sie in den folgenden Wochen per Post.
- Für den Fall, dass Sie bisher bei uns eine Hobby-Zwischendeckung genossen haben, so erlischt diese mit Eingang Ihres Bescheides. Mit der neuen, umfassenderen Deckung dürfen sie ab sofort auch Bildmaterial aufzeichnen, weiterverarbeiten etc., sprich, Ihre Drohne als unbemanntes Luftfahrzeug (uLFZ) gemäß Ihrem Bescheid nutzen.
- Hatten Sie bisher nur eine vorläufige Deckungsnummer bei uns, so tritt am Tag des Eingangs des Bescheides Ihr voller Versicherungsschutz in Kraft. Ihr uLFZ darf nun gemäß Austro Control Zulassung geflogen werden. Je nach gwählter Zahlweise wird die Versicherungsprämie alsbald von Ihrem Konto abgebucht oder Ihnen eine Rechnung zugesandt.