Der Alpenverein bietet Leistungen bei Rückhol-, Verlegungs- oder auch Bergekosten.
ABER: Achtung Flugunfall!
Aus den Versicherungsbedingungen des Alpenvereines:
"Ausschlüsse für den Bereich Bergungskosten:
Unfälle bei der Benützung von Luftfahrtgeräten (Drachen, Paragleiter), Luftfahrzeugen (private Motor- und Segelflugzeuge) und beim Fallschirmspringen.
Versichert aber ist die Benutzung von Motorflugzeugen, welche für die Personenbeförderung zugelassen sind (z. B. Verkehrsflugzeuge)."
(Quelle: www.alpenverein.at)