Drohnen Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Datenschutzrechte. Was droht bei Verletzung? Wie kann man sich absichern?
Je mehr Kameradrohnen unsere Lüfte bevölkern, desto mehr wird der Ruf nach Schutz der Privatsphäre laut. Denn die Sensibilität in Sachen Datenschutz generell nimmt massiv zu und mir ihr auch das berechtigte Bedürfnis nach Wahrung der individuellen Persönlichkeitsrechte. Daß nun die “Fliegenden Augen”, wie manche Drohnen auch gerne bezeichnet werden, diesem Grundrecht leicht in die Quere kommen, liegt auf der Hand. Dazu passend wollen wir folgende Topics hier besprechen:
- Drohnen und die Verletzung der Privatsphäre: so schnell kann’s gehen!
- Drohnen gefährden Persönlichkeitsrechte generell
- Drohnen: Verletzung der Privatsphäre in herkömmlichen Luftfahrt-Haftpflichtversicherungen nicht gedeckt!
- Warum versichert AIR&MORE nun die Verletzung von Persönlichkeitsrechten?
Übrigens:
Auch eine groß angelegte Drohnen Studie vom Österreichischen Kuratorium für Verkehrssicherheit ergab, dass Herr und Frau Österreicher bei Drohnen vor allem in Sachen Privatsphäre eine der Hauptgefahrenquellen sehen! Hier geht’s zur KFV Drohnen Studie, an deren Expertenrunde auch die AIR&MORE OG teilnehmen durfte.
Neu: Deckung bei Verletzung von Persönlichkeitsrechten mit Drohnen!
Exklusiv bei AIR&MORE: Für alle Neuanträge in unserer Drohnen Haftpflichtversicherung bzw. Mini-Drohnen Haftpflicht gibt’s nun eine exklusive Zusatz Deckung: So wird die unbeabsichtigte Verletzung von Persönlichkeitsrechten sowie Namensrechten in unseren kommerziellen Tarifen jetzt mitversichert. Die Deckung gilt bis zu € 7.500 pro Jahr und greift bei daraus resultierenden Vermögensschäden ab einer gewählten Drohnen Haftpflicht-Versicherungssumme von € 3 Mio. oder höher. Dieser einzigartige Deckungseinschluss erfolgt prämienfrei, d. h. ohne Aufpreis!
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