Hier findet Ihr das Gutachten zur Haftpflichtversicherung für private nichtmotorisierte Solo- Paragleiter, Drachenflieger, Fallschirmspringer in Österreich. Die zentralen Fragestellungen in diesem Gutachten sind folgende:
- Brauchen Paragleiter, Hängegleiter und Fallschirmspringer in Österreich zwingend eine gerätebezogene Luftfahrt-Haftpflichtversicherung, in welcher Type und Seriennummer des Luftfahrzeugs explizit ausgewiesen sind?
- Oder erfüllt auch eine personenbezogene Versicherung die Kriterien einer gesetzeskonformen Drittschadenshaftpflichtversicherung für o. a. Sportarten in Österreich?
Inhalt:
Das folgende Gutachten zur Haftpflichtversicherung für nichtmotorisierte Solo- Paragleiter und Drachenflieger, Fallschirmspringer in Österreich wurde von Rechtsanwalt Mag. iur. Joachim J. Janezic, MEng. per 28.06.2021 erstellt. Joachim Janezic ist Luftrechtsexperte und Vorstand des Instituts für Österreichisches und Internationales Luftfahrtrecht (avi-law.com). Aus Platzgründen gibt's hier zunächst nur den "Auftrag" und die "Aufgabenstellung" sowie die "Zusammenfassung" des Gutachtens zu sehen. Den Link zum vollständigen Rechtsgutachten zur Haftpflichtversicherung für nichtmotorisierte Solo- Paragleiter, Drachenflieger und Fallschirmspringer findet ihr weiter unten!
Darüber hinaus findet Ihr hier noch eigene FAQs zur Pflichtversicherung für Paragleiter Hängegleiter und Fallschirmspringer.
Rechtsgutachten
I. Auftrag und Aufgabenstellung
Die AIR&MORE 0G, FN 443549 d, hat mit eMaiI vom 07.05.2021 der Janezic & Schmidt Rechtsanwälte OG den Auftrag erteilt, ein Rechtsgutachten zur Frage zu verfassen, ob die vorgesehene Haftpflichtversicherung für Hänge- und Paragleiter sowie für Fallschirme zwingend gerätebezogen sein muss, und sich die jeweilige Gerätebezeichnung (etwa eine Seriennummer) aus dem Versicherungsnachweis ersehen lassen muss, wobei diese Frage sowohl im Hinblick auf unionale, als auch nationale österreichische Rechtsvorschriften zu beantworten ist. Der Gutachtensauftrag erstreckt sich einerseits nur auf solche Hänge- und Paragleiter bzw. Fallschirme, deren Bauart die Beförderung eines Fluggastes nicht zulässt ("Solo"-Hänge- bzw. Paragleiter bzw. "SoIo"-Fallschirme), und andererseits auf nicht-motorisierte Hänge- und Paragleiter. Diese Gerätewerden insgesamt in weiterer Folge als "HG/PG/FS" bezeichnet.
IV. Zusammenfassung
- Eine Versicherungspflicht für HG/PG/FS besteht lediglich auf Grund nationalen Rechts (§ 164 LFG); die unionalen Bestimmungen über die Versicherungspflicht für Luftfahrzeuge kommen auf HG/PG/FS nicht zur Anwendung.
- Die Versicherungspflicht des § 164 LFG erstreckt sich bei HG/PG/FS lediglich auf die so genannte Drittschadenshaftpflicht und weist einen Haftungshöchstbetrag von SZR 500.000 auf.
- Eine Registrierung von HG/PG/FS ist nicht vorgesehen; demnach unterbleibt auch die Überprüfung des Bestehens oder laufend aufrechten Bestandes einer entsprechenden Versicherung durch eine Registerbehörde.
- Mangels ausdrücklich entgegenstehender bzw. die Privatautonomie von Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer einschränkender Bestimmungen über den Anwendungsbereich eines Versicherungsvertrages sind sowohl gerätebezogene als auch personenbezogene Versicherungen geeignet, dass der Halter eines HG/PG/FS seiner Verpflichtung gem. § 164 Abs. 1 LFG entspricht.
- Der Versicherungsnachweis gem. § 168 LFG hat den tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten des Versicherungsvertrages zu entsprechen.
Graz, am 28.06.2021
Gutachten Haftpflichtversicherung Paragleiter, Hängegleiter, Fallschirmspringer - PDF Download
Wer sich im Detail informieren und die gesamte "Gutachterliche Stellungnahme" lesen möchte, bekommt hier das gesamte Gutachten zur Haftpflichtversicherung Paragleiter, Drachenflieger, Fallschirmspringer Österreich zum Download:
Nützliche Links:
Rund um das oben zitierte Gutachten zur Haftpflichtversicherung für nichtmotorisierte Solo- Paragleiter, Drachenflieger, Fallschirmspringer in Österreich gibt's hier noch Links zu weiteren Infos:
Hier findet Ihr FAQs zur Pflichtversicherung für Paragleiter, Hängegleiter und Fallschirmspringer.
Hier gibt's das gesamte Gutachten zur Versicherungspflicht für Paragleiter, Hängegleiter und Fallschirmspringer als PDF Download >>>
Unter diesen Link findet Ihr das Institut für Österreichisches und Internationales Luftfahrtrecht.