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FAQ's Flug Unfallversicherung

Hier erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Unfallversicherung für Beruf, Freizeit und Flug

FAQs zur Unfallversicherung für Beruf, Freizeit und Flug

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1. Warum bin ich im ÖAMTC Schutzbrief nicht ausreichend unfallversichert?

Der ÖAMTC Schutzbrief ist sicherlich eine gute Investition!
Er bildet eine sinnvolle Absicherung rund um die Themen: Abschleppdienst, Auslands-Rücktransporte, Verlegungstransport, etc. (siehe ÖAMTC)

Dieser bietet neben o. a. Leistungen auch eine "Hubschrauberrettung in Österreich nach Freizeit-Alpinunfällen: Vergütungsrahmen bis € 4.500 pro geschützte Person". (Quelle: ÖAMTC)
Dieser Leistungsbaustein ist sehr wichtig. ABER: Eine Hubschrauberbergung nach Flugunfällen ist in den Versicherungsbedingungen explizit ausgeschlossen!

Auch beim wichtigen Thema "Invalidität nach Unfall" bietet der ÖAMTC Schutzbrief KEINE Leistung.

Der ÖAMTC Schutzbrief ist somit keinesfalls ein Ersatz für eine private Unfallversicherung.

a

2. Wie hoch ist das Restrisiko "Bergekosten“?

Ein Absturz oder eine Bruchlandung verlangen oft nach rascher Hilfe aus der Luft. Österreich verfügt über ein sehr gut ausgebautes Netz bei der Hubschrauberbergung. Speziell Tirol liegt hier mit den Christophorus Hubschraubern und weiteren Anbietern weltweit an der Spitze.

Sicherheit kostet: Ein Hubschrauber-Einsatz verursacht Kosten von mehreren tausend Euro (mindestens € 70 pro Minute). Bei Freizeitunfällen bleibt der oder die Betroffene meist selbst auf diesen Kosten sitzen.

ORF-Ausstrahlung "Volksanwalt – Gleiches Recht für alle" vom 16.12.2006
Volksanwalt Dr. Peter Kostelka
Hubschrauberbergung nach Bergunfällen: Wer hat zu zahlen? (Quelle: www.volksanw.gv.at)

"...als erstes Beispiel schilderte Kostelka den Fall einer Verkäuferin, die sich beim Wandern am Schneeberg den Knöchel gebrochen und Seitenbänder gerissen hatte und mit dem Hubschrauber abtransportiert wurde, was ungeahnte finanzielle Folgen haben sollte.
Einer kaum bekannten Bestimmung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) zufolge besteht nämlich bei Sport- und Touristikunfällen am >Berg kein Anspruch der Refundierung der Bergungs- und Rettungskosten (ins Tal) durch die Sozialversicherung.

Die Folge:
Dem Unfallopfer wurden für den Hubschraubereinsatz von dessen Betreiber, dem ÖAMTC, zunächst stattliche € 3.327 in Rechnung gestellt. Die Wr. Gebietskrankenkasse lehnte einen pauschalen Kostenzuschuss für den Flugrettungstransport vom Tal ins Spital Transport mit dem Argument ab, dass der Hubschraubereinsatz zwar zur Bergung der Patientin sinnvoll, aber - wie sich erst nachträglich herausgestellt hatte - medizinisch nicht notwendig gewesen wäre, da angesichts der Verletzung keine Lebensgefahr bestanden hat. Faktum ist, dass die Verunglückte auf Grund er Schwere der Verletzung insgesamt 11 Tage im Krankenhaus zubringen musste und anschließend längere Zeit arbeitsunfähig war.

Da es aber einem Verletzten nicht zugemutet werden könne, im Schock des Unfalls sowohl den Grad der Verletzung als auch die geeignetste Form der Bergung zu bestimmen, forderte Kostelka vehement, bei der medizinischen Beurteilung von Bergunfällen immer auf die Vor-Ort-Situation zum Zeitpunkt des Zwischenfalls abzustellen. Darüber hinaus gebe es private Versicherungen, die die Kosten für einen nach einem Unfall erforderlichen Hubschraubereinsatz bereits gegen eine relativ geringe Jahresprämie abdecken würden.

a

3. Beginn des Versicherungsschutzes

Ihr Antrag wird von uns geprüft und schnellstmöglich zur Polizzierung weitergeleitet. Sie erhalten von uns eine Kopie der Antragsweiterleitung via eMail.

AIR&MORE bemüht sich um einer rasche Antragsbearbeitung und empfiehlt stets, die Antragsstellung frühzeitig zu tätigen.

Ohne besondere Vereinbarung beginnt der Versicherungsschutz mit der vollständigen Erstprämienzahlung bzw. einem später festgelegten Versicherungsbeginn. Bei unverzüglicher Erstprämienzahlung nach Aufforderung beginnt der Versicherungsschutz jedenfalls zum vereinbarten Zeitpunkt.

Erst wenn die Polizze in Ihrem Postkasten ist, dies darf bis zu 6 Wochen lang dauern, und die Prämie bezahlt ist besteht volle Leistung.

Personen die dauernd vollständig arbeitsunfähig oder von schwerem Nervenleiden betroffen bzw. unter Psychonervösen Erkrankungen leiden, können wir leider nicht versichern.

a

4. Warum eine Versicherungssumme von € 250.000 und höher?

Wer eine Invaliditätssumme von € 50.000 wählt, erhält eine Maximalleistung (bei 100%iger Invalidität) von € 300.000 (600% Progression)

€ 250.000Auszahlung
- € 40.000Kosten für unfallbedingte Kostenlawine (Umbauten etc.)
= € 210.000Rest
angelegt zu 4% Zinsen ergibt eine monatliche lebenslange Rente von€ 700

Wer eine Invaliditätssumme von € 75.000 wählt, erhält eine Maximalleistung (bei 100%iger Invalidität) von € 450.000 (600% Progression)

€ 400.000Auszahlung
- € 40.000Kosten für unfallbedingte Kostenlawine (Umbauten etc.)
= € 360.000Rest
angelegt zu 4% Zinsen ergibt eine monatliche lebenslange Rente von€ 1.200
a

5. Ich habe bereits eine private Unfallversicherung, wozu dann noch AIR&MORE?

Bestehende Unfallversicherungen schließen nur in den allerseltensten Fällen die sogenannten "aktiven" Flugrisiken (Para-, Hängegleiten, Fallschirmspringen, Segelfliegen, Ballonfahren etc.) mit ein.

Im Ernstfall zahlt eine normale Unfallversicherung also keinen Cent.

Sparen Sie bares Geld indem Sie eine Unfallversicherung für Beruf, Freizeit und Flug von AIR&MORE wählen.

Bei Bedarf überprüfen wir gerne ihre bestehende Unfall-Versicherungspolizze.

a

6. Warum ist eine private Unfallversicherung ein MUSS?

Eine private Unfallversicherung gilt für die ganze Erde, rund um die Uhr für Unfälle in Beruf und Freizeit. ACHTUNG: Herkömmliche Unfallversicherungen schließen das "aktive Flugrisiko" jedoch explizit aus!*
*) Bestimmte Unfälle sind üblicherweise ausgeschlossen: Unfälle bei Extremsportarten (z. B. Paragliden und Fallschirmspringen), Teilnahme bei motorsportlichen Wettbewerben und Wettbewerben mit Preisgeld, Unfälle infolge von Alkohol-, Suchtgift- und Medikamentenmissbrauch, Unfälle infolge Strafbarer Handlungen, Unfälle durch aktive Kriegsteilnahme

Je nach Grad der bleibenden Invalidität erfolgt eine Kapitalleistung, welche von der gewählten Versicherungssumme und Progression abhängt.

Die Kapitalleistung kann zur Finanzierung von behindertengerechten Umbauten oder Betreuungsleistungen verwendet werden. Betroffene, welche aufgrund eines Unfalls aus dem Arbeitsleben fallen, können damit vor allem Versorgungslücke zwischen dem letzten Aktiveinkommen und der Invalidenrente ausgleichen.

Speziell bei Verdienstausfall sind ist nicht nur die eigene Existenz bedroht, sondern auch die Ihrer Kinder!

Die private Unfallversicherung ist somit ein unverzichtbares Instrument zur finanziellen Existenzsicherung. (Quelle: Zeitschrift "Format")

a

7. Warum brauche ich als Flugsportler eine Spezialversicherung?

Sonderfall Flugrisiko
So genannte "Aktive Flugrisiken" wie etwa Para- und Hängegleiten sowie Fallschirmspringen und Segel- und Drachenfliegen sind in herkömmlichen privaten Unfallversicherungen NICHT gedeckt!

Bei Tod, Knochenbruch oder Invalidität erfolgt also KEINE LEISTUNG.

a

8. Wann leistet die gesetzliche Unfallversicherung?

Die gesetzliche Unfallversicherung reicht für eine verlässliche Existenzsicherung nach einem Unfall NICHT aus. Mit AIR&MORE schließen Sie Ihre Versorgungslücke.

 Allgemeine Unfallversicherung (AUVA)
Wer?Schüler und Studenten (unabhängig von der Mitversicherungsanstalt)Arbeiter, Angestellte, Lehrlinge, geringfügig BeschäftigteSelbständig Erwerbstätige (Mitglied der Kammer der gewerblichen Wirtschaft)
Wer nicht?KindergartenkinderNicht berufstätige Ehepaare, KinderNicht berufstätige Ehepaare, Kinder
Was?Unfälle beim Unterricht, Wegunfälle vom und zum
Unterrichtsort, Schul- und Universitätsveranstaltungen, Exkusrsionen und Ausflüge
Arbeitsunfälle, Arbeitswegunfälle, Berufskrankheiten, gleichgestellte UnfälleArbeitsunfälle, Arbeitswegunfälle, Berufskrankheiten, gleichgestellte Unfäll
Was nicht?FreizeitunfälleFreizeitunfälleFreizeitunfälle
 Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA)Versicherungsanstalt der österr. Eisenbahnen (VAÖE)Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB)
Wer?Pragmatisierte Beamte des Bundes, der Ländern und der GemeindenBeamte des ÖBB, Bedienstete der Eisenbahnen, Bedienstete der Wiener VerkehrsbetriebeSelbständig Erwerbstätige in der Land- und Forstwirtschaft, mittätige Familienangehörige
Wer nicht?Nicht berufstätige Ehepaare, KinderNicht berufstätige Ehepaare, KinderNicht berufstätige Ehepaare, Kinder
Was?Arbeitsunfälle, Arbeitswegunfälle, BerufskrankheitenArbeitsunfälle, Arbeitswegunfälle, BerufskrankheitenArbeitsunfälle, Arbeitswegunfälle, Berufskrankheiten
Was nicht?FreizeitunfälleFreizeitunfälleFreizeitunfälle
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9. Ich bin Fördermitglied bei der Bergrettung (Alpin-Notruf), reichen die Bergekosten dort aus?

Fördermitglieder der Bergrettung sind ab € 22 pro Jahr in puncto "Rettungkosten" versichert.

"Nur € 22 für die ganze Familie. Eingeschlossen sind Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Angebot gilt weltweit. (inkl. Boden- und Flugrettung aus Berg- und Wassernot bis zu einem Höchstbeitrag von € 15.000) inkludiert sind Hilfeleistungen auf Pisten und bei Flugsportarten (keine Rückholkosten)". (Quelle: www.bergrettung-tirol.com)
Wir finden diesen Förderbeitrag sinnvoll und günstig!

Aber ACHTUNG: Eine Bergung seitens der Bergrettung erfolgt nur im alpinem Gelände; verunglückt man im urbanen Raum besteht kein Versicherungsschutz; genau deshalb haben wir in unseren Tarifen diesen Teil bis zu den jeweiligen Versicherungssummen mitversichert.

a

10. Wo passieren die meisten Unfälle?

Die aktuelle Freizeitunfallstatistik der KFV finden Sie unter www.kfv.at/kfv/kommunikation/freizeitunfallstatistik/

a

11. Ich bin Mitglied beim Österreichschen Alpenverein – sind Flugunfälle dort abgesichert?

Der Alpenverein bietet Leistungen bei Rückhol-, Verlegungs- oder auch Bergekosten.

ABER: Achtung Flugunfall!
Aus den Versicherungsbedingungen des Alpenvereines:
"Ausschlüsse für den Bereich Bergungskosten:
Unfälle bei der Benützung von Luftfahrtgeräten (Drachen, Paragleiter), Luftfahrzeugen (private Motor- und Segelflugzeuge) und beim Fallschirmspringen.
Versichert aber ist die Benutzung von Motorflugzeugen, welche für die Personenbeförderung zugelassen sind (z. B. Verkehrsflugzeuge)."
(Quelle: www.alpenverein.at)

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12. Eine Unfallversicherung – brauche ich so was überhaupt?

In Österreich verunglücken Jahr für Jahr mehr als 830.00 Menschen und die Tendenz ist weiterhin steigend. Alleine im Jahre 2006 landeten 603.300 Österreicher nach einem Heim-, Sport- oder Freizeitunfall im Krankenhaus wobei davon 8.600 Österreicher bleibende Schäden davon trugen. (Quelle: Kuratorium für Verkehrssicherheit)

Knapp 70% der Unfälle mit Invaliditätsfolgen ereignen sich in den Bereichen Heim, Freizeit und beim Sport. (Quelle: Konsument)
Genau dort, wo vom Gesetzgeber KEINE Leistung erfolgt.

"In der Regel sind Unfälle, die Invalidität zur Folge haben, Unfälle mit besonders schweren Verletzungen" und über 60% davon passieren in den Bereichen Heim und Freizeit. (Quelle: KfV)

Männer sind in allen Lebensbereichen häufiger von Invalidität betroffen als Frauen. (Quelle: KfV)

77% der Heim und Freizeitunfälle betreffen jedoch Frauen!

Unfälle am Arbeitsplatz oder auf dem direkten Weg dorthin sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Betroffene können in diesem Falle zwar mit einer Berufsunfähigkeits- oder Invalidenrente rechnen. Diese bedeutet aber gerade bei jüngeren Arbeitnehmern eine ernstzunehmende Einkommenseinbuße, wodurch deren finanzielle Existenz ernstzunehmend bedroht ist.

"Bei Heim und Freizeitunfällen gibt es über die Erstversorgung und medizinische Wiederherstellung im Krankenhaus hinaus KEINE Leistung". (Quelle: Konsument)
Nur eine Private Unfallversicherungen deckt auch den Freizeitbereich ab.
Sie ist somit ein unverzichtbares Mittel zur Existenzsicherung für Sie und Ihre Angehörigen.

Eine Versorgungslücke, die, wenn ignoriert, das finanzielle AUS bedeuten kann.

"Für jede Freizeitaktivität muss also selbst vorgesorgt werden". (Quelle: Zeitschrift „Format“)

a

13. Was gilt überhaupt als "Unfall"?

Als "Unfall" gilt ein Ereignis, welches

  • Plötzlich
  • Unabhängig vom Willen des Betroffenen
  • Von außen her mechanisch oder chemisch auf diesen einwirkend
  • Ihm körperlichen Schaden zufügt
  • oder den Tod verursacht.

Hinzuzurechnen seien auch Blitzschläge, Kinderlähmung, Zeckenbisse mit Folgen, Tollwut und Wundstarrkrampf (sofern durch einen Unfall verursacht) sowie die Schäden an privaten Passagieren bei Flugzeugunglücken. Auch ein Herzinfarkt, welcher im Zuge eines Unfalles auftritt gilt als versichert.

a

14. Ich habe mehrere private Unfallversicherungen. Ist im Schadensfall jede zahlungspflichtig?

Die Leistungen von privaten Unfallversicherungen sind additiv. Sollten im Schadensfall mehrere Deckungen bestehen, so leistet jede Unfallversicherung unabhängig voneinander die vereinbarten Summen.

a

15. Unfallschaden – Was nun?

Nutzen Sie unsere Unfallmeldung…

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