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Drohnen Versicherung: bester Preis in Österreich

Drohnen Versicherung warum?

Sobald man seinen Quadrocopter oder Multicopter nicht mehr rein als Spielzeug benutzt, muss der Pilot der Drohne eine Luftfahrthaftpflichtversicherung vorweisen. Denn wenn das Gerät bei einem Aufprall über 79 Joule Bewegungsenergie entwickeln kann, braucht es eine Drohnen Versicherung. Ab diesem Zeitpunkt gilt das Gerät zumindest schon mal als Flugmodell nach § 24c des österreichischen Luftfahrtgesetzes (LFG). Eine reine Modellflugversicherung für das Gerät würde hier somit ausreichen. Dies aber nur so lange, so lang man auch die Kriterien für Modellflüge einhält. Und genau hier liegt der Teufel im Detail!

Drohnen Versicherung beim reinen Modellflug:

Hier ein Auszug aus dem österreichischen Luftahrtgesetz § 24c (Quelle: jusline.at):
(1) Flugmodelle sind nicht der Landesverteidigung dienende unbemannte Geräte, die selbständig im Fluge in direkter, ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung zum Piloten verwendet werden können und
1. in einem Umkreis von höchstens 500 m und
2. ausschließlich unentgeltlich und nicht gewerblich im Freizeitbereich und ausschließlich zum Zwecke des Fluges selbst, betrieben werden.“

Das heisst im Umkehrschluss, dass auch die Kamera rein zum Zweck des Fluges selbst verwendet werden darf. Hält man die Bestimmungen für den Modellflug ein, so genügt zum Beispiel eine Drohnen Versicherung mit reiner Hobbydeckung – wie man sie hier beantragen kann.

Für den Fall jedoch, dass eines der oben angegebenen Kriterien nicht eingehalten wird,  so wird eine Bewilligung bei der österreichischen Luftfahrtbehörde Pflicht!

Drohnen Versicherung für „unbemannte Luftfahrzeuge“

Vor allem dann, wenn die Drohne bzw. die auch Kamera nicht mehr rein dem Zwecke des Fluges selbst verwendet wird, dann trifft der Paragraph 24f des österreichischen Luftfahrtgesetzes in Kraft.
Hier wieder ein Aszug aus LFG § 24f (Quelle: jusline.at):
„(1) Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 sind nicht der Landesverteidigung dienende unbemannte Fahrzeuge, die (…) in direkter, ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung zum Piloten
1. auch in einem Umkreis von mehr als 500 m und/oder
2. gegen Entgelt oder gewerblich oder zu anderen als in § 24c Abs. 1 Z 2 genannten Zwecken betrieben werden.“

Das heisst, dass derartige  „Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1“ ausschließlich mit „Bewilligung der Austro Control GmbH“ in Betrieb genommen werden dürfen!

Die dafür notwendige Drohnen Versicherung mit Austro Control Versicherungsbestätigung – zum besten Preis Österreichs – können Sie wieder bei Airandmore beantragen.

Das Team der AIR&MORE OG berät gerne auch telefonisch, weiterführende Informationen finden Sie hier.Drohnen Versicherung: Spielzeug, Modellflug, uLFZ


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