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Mini Drohnen Versicherung Austro Control bewilligungsfrei

Sie fliegen eine DJI Spark Selfie Drohne oder andere Mini Drohnen? Hier finden Sie alles zum Thema Mini Drohnen Versicherung und wichtige Infos zum österreichischen Luftfahrtgesetz!

Mini Drohnen Versicherung und Bewilligungspflichten in Österreich

Mini Drohnen Versicherung, Aufnahmen ohne Austro Control

Mini Drohne DJI Spark mit 300g Gewicht

Selfie- oder „Mini Drohnen“ befinden sich im Aufwind und werden vermehrt auch in dicht besiedelten Gebieten gestartet. Dabei erschliessen DJI Spark und Co. nicht nur neue Einsatzgebiete und Perspektiven, sondern sie stellen auch das Versicherungswesen vor neue Herausforderungen. Welche Mini Drohnen Versicherung passt nun überhaupt zu den gesetzlichen Regelungen in Österreich? Welche Strafen drohen wenn ich meine DJI Spark ohne Versicherung fliege? Ab wann muss ich auch eine kleine Selfie Drohne mit Gestensteuerung bei  der Austro Control genehmigen lassen?

Ist eine Mini Drohne in Österreich ein Spielzeug oder nicht?

Da Mini Drohnen oft nur an die 300 Gramm wiegen, werden sie oft lediglich als „Spielzeug“ betrachtet. Das Österreichischen Luftfahrtgesetz  sieht die Angelegenheit aber differenzierter. Im zuständigen Paragraphen 24d spricht man nämlich von unbemannten Geräten. Diese können

•  unter oder gleich „79 Joule“ Bewegungsenergie
,
„selbständig im Fluge verwendet werden“ 
und dürfen
“nicht höher als 30 Meter über Grund“ geflogen werden.

Zusätzlich muss explizit dafür gesorgt werden, dass bei einem Flug mit einem unbemannten Fluggerät auch „keine Personen oder Sachen gefährdet werden!  Ein wichtiger Passus, der vor allem dann zum Tragen käme, wenn z. B. eine DJI Spark Mini Drohne bei Events über Menschenmengen geflogen würde. Eine Nutzung als reines „Spielzeug“ wäre hier schon nicht mehr gewährleistet.

Deckt meine private Haftpflichtversicherung auch Mini Drohnen?

Folgen wir dem obigen Gesetzestext, so ist diese Spielzeug Nutzung nur möglich, wenn die Mini Drohne allen Kriterien für unbemannte Geräte standhält. Sie darf also niemanden und nichts in Gefahr bringen UND wirklich nur rein privat eingesetzt werden.

Aber: Die meisten privaten Haftpflicht Versicherungen schliessen Fluggeräte explizit aus:
Ausgenommen sind demnach Verpflichtungen zu Schadenersatz aus Schäden folgend aus der „Haltung oder Verwendung von Luftfahrzeugen“ oder auch „l.uftfahrtgeräten“. Ein Absturz mit Schäden an Dingen oder gar Menschen wird so zum existenziellen Risiko! Wer hier auf Nummer sicher gehen will, kann eine spezielle Mini Drohnen Versicherung hier beantragen:
www.airandmore.at/versicherung-mini-drohnen-antrag-haftpflicht

Ab wann brauchen DJI Spark und Co. eine Versicherung in Österreich?

Gemäß  §24d Österreichisches Luftfahrt Gesetz ist eine auch Mini Drohne versicherungspflichtig sobald

  • über 79 Joule Bewegungsenergie bei einem Crash frei werden können.
  • Sobald beim Flug Menschen oder Dinge in Gefahr gebracht werden.
  • Oder sobald Mini Drohnen höher als 30 Meter über Grund zum Einsatz kommen.

Auch wenn nur einer dieser Parameter erfüllt ist, wird eine extra Luftfahrt Haftpflicht Versicherung für Drohnen zur Pflicht. Wer sich nicht daran hält riskiert hohe Bußgelder!

Kann man Mini Drohnen als „Spielzeug“ überhaupt gewerblich nutzen?

Fest steht: Wer eine DJI Spark innerhalb der oben genannten Regelungen als „Spielzeug“ in Betrieb nimmt hat kein Problem. Doch was passiert wenn man Mini Drohnen einem gewerblichen Zweck zuführt? Spätestens hier kann nun das Spiel zum bitteren Ernst werden. Denn, egal ob als Fotograf oder Werbefilmer:
Schäden aus einer gewerblichen Nutzung sind in privaten Haftpflicht Versicherungen nie gedeckt! Entgeltliche Luftbilder mithilfe von Mini Drohnen werden daher zu einer Gefahr für den eigenen Betrieb. Vor allem dann wenn Geräte wie die Die DJI Spark im städtischen Gebiet eingesetzt werden. Schließlich wird keine betriebliche Haftpflicht Versicherung für Schäden verursacht durch Fluggeräte aufkommen.

Die einzigartige Mini Drohnen Versicherung von AIR&MORE bietet hier eine Lösung. Gedeckt sind hier explizit auch die Gewerbliche Nutzung von Unbemannten Fluggeräten nach Paragraph 24d des österreichischen Luftfahrtgesetzes. Hier findest Du den passenden Onlineantrag für DJI Spark & Co.

Wie hoch darf eine Mini Drohne in Österreich aufsteigen?

Gute Frage! zum einen besagt das Gesetz, dass man unbemannte Fluggeräte „nicht höher als 30 Meter über Grund“ fliegen darf. Zum Anderen spricht man von einer „maximalen Bewegungsenergie unter oder gleich 79 Joule“. Bei Mini Drohnen wie der DJI Spark sollte man sich jedoch eher an die Joule Regelung halten. Schliesslich erreicht eine Drohne mit 300 Gramm Startgewicht schon in einer Höhe von knapp 26 Metern dieses Marke. Steigt sie darüber, so wird sie schon als Modellflugzeug nach Paragraph 24c des österreichischen Luftfahrtgesetzes eingestuft. Spätestens hier ist eine spezielle Luftfahrt Haftpflicht Versicherung wieder Pflicht. AIR&MORE versichert mit den neuen Mini Drohnen Versicherungstarifen beides mit einem Streich: Den Betrieb als Spielzeug (bzw. unbemanntes Gerät) als auch jene als Flugmodell.

Wann fliegt eine DJI Spark über 79 Joule Bewegungsenergie?

Wieviel Joule eine Drohne entwickelt, hängt nicht nur von der Flughöhe, sondern auch von ihrer  Geschwindigkeit ab. Immerhin bringt es auch eine Mini Drohne wie die DJI Spark auf ganze 50 km/h und mehr. Ein zusätzlicher Faktor, der die Joule nach oben treibt. Die gesetzliche maximierte Flughöhe verringert sich also noch um einiges, wenn die Drohne mit Vollgas geflogen wird, Nähere technische Informationen hierzu gibt’s auf https://www.dji.com/spark.

Wie sich nun die Fluggeschwindigkeit von Mini Drohnen im Detail auf die freiwerdende Bewegungsenergie auswirkt, können Sie hier nachlesen.

Bleiben wir hingegen rein bei der Flughöhe, so gibt die Grafik anbei Aufschluss. Ab spätestens 26 Metern über Grund entfällt die Spielzeug Regelung – eine eigene Luftfahrt Haftpflicht Versicherung wird dann vorausgesetzt.

Mit der speziellen Versicherung für Mini Drohnen von Airandmore gibt’s beides in einem Paket: Flüge unter und Flüge über 79 Joule Bewegungsenergie können hier in einer Polizze abgedeckt werden.

Mini Drohnen und Austro Control: Wann braucht eine DJI Spark eine Drohnen Bewilligung?

Auch Mini Drohnen mit nur 300 Gramm sind nicht vollends von einer Drohnenbewilligung durch die Austro Control befreit!
Wir haben oben gesehen: Über 79 Joule, bei Gefahren oder ab einer Höhe von 30 Metern besteht die Verpflichtung zu einer speziellen Luftfahrt Haftpflicht Versicherung. Wer eine DJI Spark dabei lediglich zu Hobbyzwecken sprich „nicht gewerblich im Freizeitbereich und ausschließlich zum Zwecke des Fluges selbst“ benützt, könnte seine Mini Drohnen noch als Flugmodell nach § 24c LFG betrachten.

Doch: Wenn Mini Drohne oder Kamera zu andern Zwecken verwendet werden, kommt man nicht um die Austro Control Genehmigung herum! Wer also Bilder aufzeichnet oder weiterverarbeitet, der macht auch eine DJI Spark (sofern sie über 79 Joule oder 30 Metern geflogen wird!) zu einem „unbemannten Luftfahrzeug“ (uLFZ) nach § 24f des Luftfahrtgesetzes. Ganz egal ob der kleine Quadrocopter gewerblich oder rein privat in Betrieb geht, eine Austro Control Bewilligung für uLFZ muss also auf jeden Fall vorliegen!

Kurz und bündig:

  • Über 30 Meter oder über 79 Joule plus private oder gewerbliche Bildaufzeichnung: Die Drohne MUSS bei der Austro Control zugelassen werden!
  • Unter 30 Meter über Grund und unter 79 Joule: Die Drohne darf private UND gewerbliche Bilder OHNE Drohnenbewilligung machen.

Für Drohnen Flüge mit Bewilligungspflicht als auch für Luftaufnahmen ohne Pflicht zur Austro Control Bewilligung findest Du die richtige Versicherung für Mini Drohnen hier als Onlineantrag.

Mini Drohnen ohne Versicherung oder Bewilligung: Welche Strafen?

Wer eine Mini Drohne wie die DJI Spark über 79 Joule oder 30 Meter über Grund fliegt und zugleich Bilder schiesst, der betreibt ein unbemanntes Luftfahrzeug ohne behördliche Zulassung. Auch eine rein private Nutzung ist hier illegal. Ohne gesetzeskonforme Drohnen Haftpflicht Versicherung und Bewilligung durch die Austro Control drohen auch Piloten von Selfie Drohnen empfindliche Strafen. Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde darf laut § 169 Luftfahrtgesetz immerhin Geldbußen von bis zu EUR 22.000 verhängen. Es ist sogar von sechswöchigen Freiheitsstrafen die Rede!

Mini Drohnen Versicherung: so geht’s!

Wie Du Deine Mini Drohne verwendest kannst Du selbst bestimmen:

  • Als reines Spielzeug
  • oder für nicht bewilligungspflichtige gewerbliche Aufnahmen als unbemanntes Fluggerät,
  • als Flugmodell im Hobbybereich über 79 Joule,
  • oder als bewilligungspflichtiges unbemanntes Luftfahrzeug für private oder gewerbliche Luftbilder:

AIR&MORE bietet Dir die gesetzeskonforme All-In-One Haftpflicht Versicherung für DJI Spark und andere Mini Drohnen. Wer seine Mini Drohne zudem bei der Luftfahrtbehörde genehmigen lassen möchte, bekommt seine Versicherungsbestätigung innerhalb von 24 Stunden.

Mini Drohnen Versicherung: Welchen Tarif brauche ich?

Im Versicherungsantrag für Mini Drohnen hast du die Wahl zwischen privater und gewerblicher Nutzung. Gewerbetreibende Fotografen oder Filmemacher dürfen dann ab Beantragung unter 79 Joule (und 30 Meter) fliegen und dabei sogar gewerbliche Luftaufnahmen erstellen. Wer auch einen Versicherungsnachweis (über 750.000 SZR) für die österreichische Luftfahrtbehörde benötigt, kann diesen im Mini Drohnen Onlineantrag kostenlos anfordern. Eine Versicherungssumme von einer Million Euro ist in Österreich für Drohnen vorgeschrieben. Wir empfehlen in unseren Drohnen Tarifen drei Millionen Euro oder darüber.

Hier bekommst Du Deine All-In-One Versicherung für Mini Drohnen ab € 54,31 jl.

Darf eine DJI Spark in Wien fliegen und sogar gewerbliche Luftaufnahmen machen?

Quadrocopter kriegen von der Austro Control höchstens Zulassungen in unbesiedeltem Gebiet. Luftaufnahmen im Wiener Städtischen Gebiet sind so mit diesen Geräten nicht legal. Mini Drohnen vom Typ DJI Spark, welche ganz normal bei Amazon, Conrad oder auch bei Modellsport Schweighofer erhältlich sind, bilden hier aber einen Sonderfall:
Mit ihrem geringen Startgewicht (300 g) können diese auch in besiedeltem Gebiet zur Erstellung von Luftaufnahmen in Betrieb gehen. Wer die gesetzlichen Regeln beachtet, niemanden in Gefahr bringt UND nicht zu hoch aufsteigt, kann  auch eine Mini Drohne mitten in Wien starten lassen. Selfie Drohnen wie die DJI Spark werden dabei als „unbemanntes Gerät“ eingesetzt und dürfen überdies gewerbliche Luftaufnahmen erstellen!

Egal ob nur privat oder gar gewerblich als Fimproduzent: Die mit Abstand günstigste Mini Drohnen Versicherung für Österreich bekommst Du bei AIR&MORE ab EUR 54,31 jl.


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