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Drohnen sind kein „Spielzeug“!

Dass gängige Flugdrohnen gesetzlich schon lange nicht mehr als “Spielzeug” klassifiziert werden können veranschaulicht folgendes Beispiel:
Eine handelsübliche Yuneec Typhoon Drohne mit 1,7 kg Eigengewicht dürfte ohne Versicherung und Austro Control Genehmigung nur in einer Höhe von ca. 4,5 m betrieben werden. Grund hierfür sind die komplexen Regelungen im österreichischen Luftfahrtgesetz. Steigt die Drohne höher, so gilt sie rechtlich nicht mehr als harmloses Spielzeug und fällt somit auch nicht mehr unter die Deckung herkömmlicher Privathaftpflichtversicherungen. Der Gesetzgeber weist darauf hin, dass im Falle der Inbetriebnahme eines uLFZ ohne entsprechende Bewilligung die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde gemäß § 169 LFG Geldstrafen in Höhe von bis zu EUR 22.000 verhängen kann! Liegen erschwerende Umstände vor, so kann neben einer Geldstrafe auch eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen verhängt werden. Medien und Drohnenpiloten berichten bereits über eine massive Zunahme der diesbezüglichen Kontrollen.

Es sei nochmal festgehalten:
Ob beruflich oder privat, wer mit seiner Drohne filmt oder fotografiert, für den ist der Weg über die Behörde Pflicht!

Die richtige Versicherung findest Du hier:
http://airandmore.at/haftpflicht-multicopter-und-flugdrohnen/


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