Dass gängige Flugdrohnen gesetzlich schon lange nicht mehr als “Spielzeug” klassifiziert werden können veranschaulicht folgendes Beispiel: Eine handelsübliche Yuneec Typhoon Drohne mit 1,7 kg Eigengewicht dürfte ohne Versicherung und Austro Control Genehmigung nur in einer Höhe von ca. 4,5 m betrieben werden. Grund hierfür sind die komplexen Regelungen im österreichischen Luftfahrtgesetz. Steigt die Drohne höher, […]