Auf Grund des enormen Andrangs kann ein Bewilligungsverfahren bei der Austro Control bis zu 8 Wochen dauern. Um diese Zeitspanne bis zur Erteilung der behördlichen Ordnungszahl sinnvoll zu überbrücken, empfiehlt AIR&MORE die exklusive “Hobby-Zwischendeckung”.
Sollten Sie diese usrprünglich nicht beantragt haben, so melden Sie uns Ihren Wunsch auf Hobby-Zwischendeckung einfach via eMail an info@airandmore.at. Die entsprechende Deckung tritt noch am selben Tag für Sie in Kraft!
Das Gerät kann währenddessen bereits unentgeltlich und nicht gewerblich im Freizeitbereich in Betrieb gehen. Die Nutzung von Drohne und Kamera dient auschließlich zum Zweck des Fluges selbst (z. B. Test- und Trainingsflüge). Es erfolgen noch keine Foto- oder Filmaufnahmen. Der maximale Flugradius beschränkt sich auf 500 Meter bei direkter, ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung. Währen der Hobby-Zwischendeckung gelten die gesetzlichen Bestimmungen für Flugmodelle: § 24c Luftfahrtgesetz (LFG).
Ohne Hobby-Zwischendeckung darf das unbemannte Luftfahrzeug ausschließlich ab Ausstellung der Austro Control Ordnungszahl in Betrieb genommen werden!