Hier findest Du Informationen zu Drohnen Flugverbotszonen (auch No-Drone-Zones genannt) bzw. zu Drohnen Flugkarten in Österreich. Mit dabei auch auch Neuigkeiten, warum nun gewisse Drohnen in Wien erlaubt werden, obwohl es sich dort um ein Flugbeschränkungsgebiet handelt. Weiters gibt es auch Infos, warum nun auch Drohnen unter 250 g in Flughafen Kontrollzonen leichter betrieben werden können. Wir aktualisieren diesen Artikel laufend, um Dich auf dem neuesten Stand zu halten.
Übersicht:
- No-Drone-Zones – Stand Ende 2021
- 2022: Austro Control stellt neues Drohnen Traffic Management für 2023 vor!
- Drohnen Flugbeschränkungsgebiet Wien, 2021
- 2022 | LVR 2014-Novelle: Drohnen bis 250 Gramm ohne Bewilligung in Wien erlaubt!
- Bewilligungspflichtige Drohnen Einsätze in Wien, das sagt die Austro Control (ACG)
- 2022: Drohnen unter 250g in Kontrollzonen erlaubt
- Drohnen in Kontrollzonen der Flughäfen Wien, Linz, Graz, Klagenfurt nur mit Zustimmung der Flugverkehrskontrollstelle
- 2022: Drohnen unter 250 g auch in Flughafen Kontrollzonen ohne Zustimmung der Flugverkehrskontrollstelle erlaubt!
- Drohnen Flugverbotszone Innsbruck, Tirol
- Welche Strafen drohen bei Drohnen Flügen in No-Drone-Zones?
- Drohnen App: alle No-Drone-Zones in der Hosentasche!
- Drohnen Karte des Öamtc: Desktopversion
- Nützliche Links
No-Drone-Zones – Stand Ende 2021
Werden die Drohnen Karten neu gemischt?
Wie wir wissen, gilt seit 2021 die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge in Österreich. Kurzerhand spricht man auch von der EU Drohnenverordnung. Dabei ist auch vorgesehen, dass die verschiedenen Nationalstaaten in bestimmten geografischen Gebieten Drohnenflüge nach eigenem Ermessen einschränken dürfen (Stichwort: Drohnen Flugbeschränkungsgebiete). Dazu gehört, dass die zuständige Behörde (in Österreich die Austro Control) Drohnenflüge in ihrem Hoheitsgebiet zum Beispiel nur unter bestimmten Bedingungen erlauben kann bis hin zur kompletten Untersagung jeglichen Drohnenfluges (Stichwort: Drohnen Flugverbotszonen). Dass hier schon mal alle Gebiete rund um Flughäfen in Drohnen Flugkarten rot aufleuchten, dürfte klar sein. Welche dieser No-Drone-Zones hier aber zukünftig noch eingerichtet werden und wie die jeweiligen Drohnen Karten dann ganz genau ausschauen, kann jeder Nationalstaat für sich entscheiden bzw. bei Bedarf auch später noch nachbessern.
2021: Laut Austro Control soll es in Österreich bei den No-Drone-Zones noch keine Verschärfungen geben!
2022: Austro Control stellt neues Drohnen Traffic Management für 2023 vor!
Anlässlich einer Pressekonferenz am 19. April 2022 stellte die Austro Control ein kommendes Drohnen Verkehrsmanagement System vor. Dieses soll gerade auch Drohnen Flugverbotszonen (No-Drone-Zones) rund um Flughäfen integrieren. Dabei entwickelt die österreichische Luftfahrtbehörde dieses Traffic Management für UAS über fünf Jahre lang mit dem HiTEC Unternehmen Frequentis. Damit sollen in Zukunft auch Drohnen Einsätze in Kontrollzonen mittels digitaler Freigabe über eine Drohnen App möglich werden. Start einer ersten Testphase soll 2023 sein. Hier mehr zum kommenden Drohnen Verkehrsmanagement System der Austro Control. Und hier mehr zu den Begriffen des Unmanned Traffic Management (UTM) für Drohnen und dem U-Space-Luftraum für Drohnen.
Drohnen Flugbeschränkungsgebiet Wien, 2021
Achtung: Das Wiener Stadtgebiet ist keine Drohnen Flugverbotszone, sondern ein Flug-Beschränkungsgebiet! Zwar konnte man bis Ende 2020 gemäß der alten 79 Joule Regel (alte „Spielzeugregelung“ gemäß LFG § 24d) das Luftfahrtgesetz sozusagen „unterfliegen“. Aber seit Start der neuen EU Drohnenverordnung per 2021 fallen alle Kamera-Drohnen unter das Luftfahrtgesetz, auch Drohnen mit nur 249 Gramm Abfluggewicht (z.B. DJI Mini 2).
Das bedeutet: Auch wenn man mit seiner Mini-Drohne nur wenige Meter aufsteigt, wird diese von den neuen Regelungen erfasst und als UAS, als Unmanned Aircraft System behandelt. Und als unbemannte Luftfahrzeugsysteme gelten für Kameradrohnen die ganz normalen Flugbeschränkungen, so auch im Wiener Stadtgebiet. Wer hier starten oder gar Drohnen Aufnahmen machen will, muss gesondert bei den zuständigen Stellen anfragen. Chancen hierfür sehen wir aktuell nur für gewerbliche Drohnen Piloten bzw. für Drohnenaufnahmen im öffentlichen Interesse.
2022 | LVR 2014-Novelle: Drohnen bis 250 Gramm ohne Bewilligung in Wien erlaubt!
15. Juli 2022: Zum Drohnen Flugbeschränkungsgebiet Wien gibt es brandaktuelle Neuigkeiten von der Austro Control (Dronespace.at):
„Mit der am 12.08.2022 in Kraft tretenden LVR 2014-Novelle wird es jedoch im Flugbeschränkungsgebiet Wien möglich sein, Drohnen bis zu einer max. Betriebsmasse von 250g und bis zu einer max. Flughöhe von 30m ohne Bewilligung betreiben zu dürfen.“
Quelle: Austro Control, 15.07.2022
Wir haben hier zur Sicherheit auch nochmals telefonisch bei der Austro Control nachgefragt und erfahren, dass es ganz konkret um Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht geht. Sprich, mit einer Mini Drohne unter 250 g MTOM (Maximum Take-off Mass) kann man ab 12. August 2022 endlich auch im Luftraum in Wien bis zu einer maximalen Flughöhe von 30 Meter AGL (Above Grond Level) abheben. Diese neue Regelung für das Wiener Flugbeschränkungsgebiet betrifft sowohl gewerbliche als auch private Drohnen Betreiber. Wir jedenfalls finden diese LVR 2014-Novelle für Drohnen bis 250 Gramm in Wien unendlich wichtig. Schließlich stehen inmitten der aktuellen Energiekrise unzählige Inspektionsflüge mit Drohnen an: Inspektionen von Photovoltaik Anlagen, von thermischen Sanierungsmaßnahmen, von Solarthermieanlagen, etc. Hier deshalb noch weitere Informationen zur Drohnen unter 250 Gramm.

Hier findet ihr zum Download nochmal die Verordnung zu Drohnen Flugbeschränkungsgebieten und Wien >>>
2022: Drohnen in Wien bei Hubschrauber Landeplätzen nur mit Bewilligung!
Laut unseren Recherchen gibt es aber ca. 10 Hubschrauber Landeplätze in Wien. Diese haben für gewöhnlich 24 Stunden Betrieb, wobei der Betrieb von Drohnen in der Nähe derartiger Landeplätze ja nur außerhalb der Betriebszeiten erfolgen sollte. Da es sich hier um ein äußerst sensibles Thema mit gehörigem Potenzial für Drohnen Unfälle handelt, haben wir diese Frage an die Austro Control weiter gegeben. Daraufhin erhielten wir die Auskunft (22.08.2022), dass die Frage zu Drohnen Flügen in der Nähe von Hubschrauber Landeplätzen in Wien noch in Abklärung mit dem Ministerium ist. Am 01.09.2022 ereilte uns dann diese sachlich fundierte Auskunft von Seiten der Austro Control:
„Im Rahmen der erteilten Bewilligung für das LO R 15 ist § 18 Abs. 5 LVR nicht anzuwenden, somit decken Bewilligungen der Austro Control für das LO R 15 auch die 2,5 km rund um die Flugplätze ohne Sicherheitszone ab und ein Betrieb ist auch innerhalb der Betriebszeiten (mit ACG Bewilligung) möglich.“
Sprich, nur wer eine explizite „Bewilligung“ der „ACG“ (Austro Control) für seine Drohne hat, darf diese auch während der Betriebszeiten dieser Hubschrauber Landeplätze bzw. Flugplätze einsetzen.
ABER: „Nachdem der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen mit einer höchstzulässigen Startmasse von weniger als 250 g bis zu einer maximalen Flughöhe von 30 Meter über Grund von der Bewilligungspflicht im LO R 15 ausgenommen ist und Austro Control hier somit keine Bewilligung ausstellt, ist für diesen Betrieb § 18 Abs. 5 LVR sehr wohl anzuwenden, somit ist der Betrieb ohne Bewilligung im LO R 15 auch in den 2,5 km rund um Flugplätze ohne Sicherheitszone während der Betriebszeiten nicht erlaubt.“
Sprich, ohne explizite Austro Control Bewilligung darf man auch mit Drohnen unter 250 g innerhalb von 2,5 km rund um Flugplätze während der Betriebszeiten nicht unterwegs sein – auch nicht, wenn man unter 30 m Flughöhe (AGL) bleibt.
Wir Danken der Austro Control in Wien für die Recherche!